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What are the Terms of Use?

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Terms of Use of Mapper

What are the Terms of Use?

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Terms of Use of Mapper

Terms of Use
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1. Allgemeine Informationen

BASF SE („Anbieter“) bietet den Nutzern unter ultrasimweb.basf.com/mapper im Internet eine Webseite an, die die CAE-Kompetenz des Anbieters den Nutzern ausschließlich testweise zur Verfügung stellt („Plattform“, „Technologie“). Der Nutzer prüft, ob der Einsatz der Plattform bzw. der Technologie für seine Zwecke sinnvoll ist. Im Rahmen dieses Test, wird daher auch die vom Anbieter auf Basis der vom Nutzer auf der Plattform übermittelten CAD-Daten zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnisse nicht zur produktiven Nutzung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, für Test- oder Prototypen oder gar in der Serienfertigung des Nutzers oder anderen Dritten eingesetzt („Testphase“). Diese Testphase ist zeitlich limitiert. Etwaige Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben sind, mit Ausnahme der Ziff. 2 (8), 4 (5), 5 (3) und (3) sowie Ziff. 7, 8 und 9, auf den Zeitraum dieser Testphase beschränkt. Die Anwendung Mapper kombiniert Informationen aus dem virtuellen Herstellungsprozess mit CAE-Modellen („Nutzerdaten“) unter zu Hilfenahme der Ultrasim®-Technologie. Dazu werden ausgewählte Teile mit der Ultrasim®-Materialbeschreibung (Materialtyp, -temperatur, -feuchtigkeit, -dehnrate) versehen und im Mapper visualisiert („Mapping-Ergebnisse“). Der Anwender kann anschließend durch Nutzung der Ultrasim®-Solver-Bibliotheken („Bibliotheken“) Berechnungen bei sich durchführen und Ergebnisse generieren („Solver-Ergebnisse“). Eine produktive Nutzung, egal in welcher Form, der Mapping-Ergebnisse, Solver-Ergebnisse und/oder der Bibliotheken ist aufgrund der Testphase nicht gestattet. Die Solver-Ergebnisse und/oder die Bibliotheken dürfen ausschließlich für das Testen der Technologie bzw. der Plattform genutzt werden. Der Umfang der Funktionalitäten und damit der vom Anbieter zu erbringenden Leistung ist in Ziff. 2 geregelt. Die Nutzung des Mappers unterliegt neben den Nutzungsbedingungen der von molded (https://ultrasimweb.basf.com/molded/terms_of_use) zusätzlich den nachstehenden ergänzenden Nutzungsbedingungen.

2. Umfang

(1) Die Regelungen der Ziff. 2 (1) bis (3), (8) bis (10) sowie (13) und (14) der Nutzungsbedingungen von molded finden entsprechende Anwendung, allerdings beschränkt auf die Nutzung in der Testphase und nur für eben diesen Zweck.

(2) Der Anbieter stellt die Plattform im Rahmen der in Ziff. 1 genannten Testphase ausschließlich Unternehmern gemäß § 14 Abs. 1 BGB („Nutzer“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher dürfen die Plattform nicht nutzen. Über eine weitergehende Planung hinsichtlich der Plattform, einschließlich der Nutzung, etwaig veränderter Benutzungsbedingungen, wird der Anbieter die Nutzer rechtzeitig vor Ablauf der Testphase informieren. In jedem Falle endet die Nutzung der Plattform mit Ende der Testphase.

(3) Der Anbieter stellt auf der Plattform mit dem Mapper eine CAE-Kompetenz im Rahmen der Testphase online zur Verfügung. Mit dem Mapper werden Nutzerdaten um Materialinformationen und -beschreibungen (Ultrasim®) des Anbieters ergänzt. Konkret lädt der Nutzer CAE-Modelle auf der Plattform hoch, diese werden visualisiert und mit Rheologie- und Materialdaten versehen. Die rheologischen Daten können entweder unmittelbar im Mapper erstellt oder durch den Nutzer ebenfalls hochgeladen werden. Der Mapper bietet ausschließlich Zugriff auf die Materialdaten des Anbieters.

(4) Die entsprechend Absatz (2) analysierten und ergänzten Nutzerdaten werden im Mapper dargestellt („Mapping-Ergebnisse“) und zum Download zur Verfügung gestellt. Die für ihn wesentlichen und weiterführenden Berechnungen muss der Nutzer dann selbst in seinen eigenen Simulationsprogrammen durchführen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Mapping-Ergebnisse in einem bestimmten Dateiformat oder zur Nutzung in einer bestimmten Anwendung zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer hat hierauf keinen Anspruch.

(5) Der Nutzer stellt Nutzerdaten in den Dateiformaten der Solver Abaqus, LS-Dyna, Ansys, Moldflow und Moldex3D durch Hochladen in die Plattform des Anbieters zur Verfügung. Der Nutzer sichert zu, dass die Nutzerdaten den erforderlichen Anforderungen für den Verwendungszweck des Nutzers genügen. Andernfalls können sie mit dem Mapper nicht bearbeitet werden. Sollte eine Bearbeitung durch den Nutzer dennoch erfolgen, ist diese nicht vom Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Technologie umfasst und stellt daher eine unerlaubte, abredewidrige Nutzung der Plattform dar.

(6) Der Anbieter als Betreiber der webbasierten Anwendungsform liefert die Algorithmen und Methoden für die automatisierte Analyse der Nutzerdaten. Darüber hinaus stellt der Anbieter die für die Analyse und Mapping erforderlichen Rechenressourcen zur Verfügung. Dies erfolgt in einer Microsoft Azure Cloud-Infrastruktur.

(7) Das Teilen der Mapping-Ergebnisse und die Anforderung von Unterstützung (Support) erfolgt nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 2 (8) bis (10) der Nutzungsbedingungen von molded.

(8) Im Bereich Download stellt der Anbieter Ultrasim®-Solver-Bibliotheken („Bibliotheken“) zum Herunterladen zur Verfügung. Die Bibliotheken ermöglichen dem Benutzer in Verbindung mit den Mapping-Ergebnissen bei sich mit einem Simulationsprogramm („Solver“) die Ultrasim®-Technologie zu nutzen und Solver-Ergebnisse zu erzeugen. Die ULTRASIM®-Technologie stellt Geschäftsgeheimnisse des Anbieters dar. Es steht im freien Ermessen des Anbieters, für welche Solver bzw. für welche Versionen von Solvern er Bibliotheken anbietet. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Bibliotheken für bestimmte Solver noch einen Anspruch auf Bibliotheken für bestimmte Versionen der Solver. Weiterhin stellt der Anbieter zu den Bibliotheken Release-Notes („Release Notes“) zur Verfügung. Die Release-Notes beinhalten u.a. welche Bibliothek mit welcher Solver-Version kompatibel ist. Auf Basis der Release-Notes entscheidet der Nutzer über die Installation der entsprechenden Bibliothek. Zu einem darüberhinausgehenden Support (z.B. Beratung, Installationshilfen) ist der Anbieter nicht verpflichtet und ist auch nicht Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen. Bibliotheken dürfen ausschließlich mit den Solvern bzw. den Versionen dieser genutzt werden, für die sie kompatibel sind. Sofern entsprechende Updates von unterstützten Solvern ein Update der Bibliotheken zwingend erforderlich machen, wird der Anbieter in der Regel ein Update der entsprechenden Bibliothek innerhalb von vier (4) Wochen im Download-Bereich zur Verfügung stellen. Ein weiterer Hinweis seitens des Anbieters erfolgt nicht. Nur, wenn ein Update der Bibliothek nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen kann, wird der Anbieter die Nutzer per E-Mail benachrichtigen. Zwingend erforderlich ist ein Update nur dann, wenn die Anwendung der Bibliotheken zu einem fehlerhaften Import der Mapping-Ergebnisse führt. Wenn kein Import mehr möglich ist, stellt dies keinen zwingenden Grund dar.

(9) Entsprechend Ziff. 1 sind die vom Anbieter durch den Mapper zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnisse sowie die Weiterverwertung dieser Ergebnisse, z.B. durch Nutzung mit den Bibliotheken und den daraus berechneten Solver-Ergebnisse nicht zur Nutzung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, für Test- oder Prototypen oder gar in der Serienfertigung des Nutzers oder anderen Dritten geeignet aufgrund der Testphase erlaubt und geeignet. Der Anbieter stellt sie ausschließlich für Test-Zwecke zur Verfügung, die jede produktive Verwendung ausschließen.

3. Abschluss bzgl. der Nutzung und Bereitstellung von Mapper

Die Ziffern 3 und 4 der Nutzungsbedingungen von molded finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, das es sich um einen reinen Testbetrieb handelt.

4. Pflichten des Nutzers

(1) Die Regelungen der Ziff. 5 (1) bis (8) der Nutzungsbedingungen für molded geltend entsprechend. Zusammengefasst, aber ohne den Anwendungsbereich der vorgenannten Absätze zu verringern wird der Nutzer hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Nutzerdaten vollständig, richtig, rechtmäßig und verfügbar sein müssen sowie die Qualität und Eignung für ihren bestimmten Zweck haben müssen. Dies sichert der Nutzer zu. Sofern die Mapping-Ergebnisse geteilt werden, darf dies ausschließlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu molded und diesen ergänzenden Nutzungsbedingungen geschehen. Gleiches gilt, wenn Mapping-Ergebnisse mit dem Nutzer durch andere Nutzer geteilt werden. Im Rahmen der Support-Funktion hat der Nutzer alle benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen, der Support des Anbieters wird ausschließlich durch die in Ziff. 2 (7) dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen erteilt.

(2) Der Nutzer stellt die Nutzerdaten in den Dateiformaten der Solver Abaqus, LS-Dyna, Ansys, Moldflow und Moldex3D bereit. Die Nutzerdaten müssen den erforderlichen Anforderungen für den Verwendungszweck des Nutzers genügen.

(3) Der Nutzer hat nach der Zusammenführung und Zurverfügungstellung der Daten durch den Mapper die eigentlichen Berechnungen mit seinen eigenen Simulationsprogrammen außerhalb der Plattform durchzuführen. In keinem Fall ist der Mapper geeignet, solche Berechnungen oder auch andere Genehmigungsverfahren oder Freigabeprozesse zu ersetzen, sei es durch Personal oder Software.

(4) Bibliotheken dürfen von dem Nutzer nur mit solchen Solvern und deren Versionen genutzt werden, für die sie kompatibel sind. Ausschließlich der Nutzer ist dafür verantwortlich, die kompatible Version einer Bibliothek auszuwählen, herunterzuladen und zu installieren. Der Nutzer hat regelmäßig zu prüfen, ob entsprechende Aktualisierungen der von ihm genutzten Bibliothek im Download-Bereich vorhanden sind.

(5) Der Nutzer stellt den Anbieter (einschließlich der Mitglieder des Unternehmens und aller Dienstleistungsempfänger, ihrer Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Aktionäre, Vertreter, Nachfolger und Bevollmächtigten) von allen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Kosten, Geldbußen und Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten und Auslagen) oder anderen Haftungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Inhalten des Nutzers (einschließlich des Teilens von Mapping-Ergebnissen) im Rahmen der Testnutzung des Mappers oder heruntergeladener Bibliotheken ergeben. Dies gilt insbesondere für alle Ansprüche und Haftungen, die sich aus (i) dem Eingriff der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen/Daten in ältere Rechte Dritter ergeben (ii) der Nutzung des dem Nutzer vom Anbieter zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnissen ergibt (iii) aus dem Teilen von Mapping-Ergebnissen bzw. die Nutzung solcher Mapping-Ergebnisse und/oder (vi) anderen vertragswidrigen Verhalten ergeben (z.B. Nichteinhaltung der Regelungen gemäß Ziff. 6), (iv) durch Schäden an Soft-/Hardware des Nutzers durch jedwede Nutzung der Bibliotheken, und/oder (v) durch fehlerhafte eigene Berechnungen des Nutzers verursacht durch die Nutzung der Bibliotheken. Insbesondere die in (i) bis (iii) dargestellten Beispiele ergeben und der Abhängigkeit der Mapping- und Solver-Ergebnisse von Daten des Nutzers als auch dem Teilen von Mapping-Ergebnissen unter den Nutzern unabhängig vom Anbieter.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzer jederzeit von der Nutzung der Plattform auszuschließen, insbesondere wenn gegen diese Nutzungsbedingungen (insbesondere der Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnissen), geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen wird. Der Anbieter ist berechtigt, alle Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn die Inhalte gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen.

5. Geistige Eigentumsrechte

(1) Der Anbieter gewährt dem Nutzer das nicht-ausschließliche, für die Dauer der Testphase zeitlich befristete, weltweite Recht, den Mapper inkl. der heruntergeladenen Bibliotheken gemäß diesen ergänzenden Nutzungsbedingungen als auch den Nutzungsbedingungen für molded zu verwenden. Die im Mapper und der Plattform verfügbaren Inhalte und insbesondere der Quellcode sind durch Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Inhaber der Rechte sind der Anbieter, seine Geschäftspartner oder sonstige Dritte, die die entsprechenden Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Plattform, der Mapper und die auf der Plattform bzw. dem Mapper zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen daher vom Nutzer nicht verändert, erweitert, bearbeitet, kopiert und/oder anderweitig verbreitet werden. Der Anbieter weist darauf hin, dass Teile der Plattform und der Simulations-/Auslegungssoftware Open Source Software ist.

(2) Die Regelungen der Ziff. 6 (2) und (3) der Nutzungsbedingungen für molded gelten entsprechend.

(3) Der Nutzer räumt dem Anbieter das nicht-exklusive, unwiderrufliche, weltweite, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Nutzerdaten sowie damit zusammenhängender Informationen/Daten, die der Nutzer dem Anbieter über die Plattform oder anderweitig zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat (z.B. bei Nutzung der Supportfunktion bzw. im Rahmen des geleisteten/zu leistenden Supports), zur Generierung von Mapping-Ergebnissen sowie der technischen Möglichkeit Inhalte zwischen den Nutzern zu teilen ein. Dieses Recht ist an mit dem Anbieter gemäß §§ 15ffAktG verbundene Unternehmen sowie Dritte, die der Anbieter zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Plattform und des Mappers beauftragt hat bzw. beauftragt, übertragbar oder unterlizenzierbar. Der Anbieter wird die Informationen und Daten solchen Dritten, deren nach §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen und mit ihm gem. §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen oder es aus betriebsorganisatorischen Gründen erforderlich ist. Das Nutzungsrecht erfasst ausdrücklich auch Nutzung der Nutzdaten/Informationen für die Weiterentwicklung der Algorithmen/Logiken des CAE-Systems des Anbieters zum Beispiel zum Zwecke des Machine Learning, Deep Learning. Das Nutzungsrecht des Anbieters endet mit der Zurverfügungstellung der vom Anbieter auf Basis der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzdaten/Informationen generierten Mapping-Ergebnissen an den Nutzer. Der Anbieter erklärt, dass eine Nutzung des Mappers durch diesen bzw. seinen Kunden oder anderen Dritten entsprechend weiterentwickelter Algorithmen/Logiken keine Nutzung der Nutzdaten/Informationen darstellt. Diese Nutzung erfolgt unabhängig von diesen Nutzerdaten/Informationen. Klarstellend wird daher erwähnt, dass der Anbieter frei in der Nutzung seiner (Software-)Produkte ist.

Der Anbieter räumt dem Nutzer an den von ihm auf Basis der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerdaten/Informationen generierten Mapping-Ergebnisse ein nicht-exklusives, weltweites, unwiderrufliches, unentgeltliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, das auf den in Ziff. 2 festgelegten Umfang beschränkt. Dieses Nutzungsrecht umfasst daher ausdrücklich nicht eine Nutzung der Mapping-Ergebnisse für zur (Weiter-)Entwicklung für Bauteile bzw. deren Einsatz in der Einzel- und Serienfertigung des Nutzers oder anderer Dritter.

6. Laufzeit und Kündigung

(1) Bzgl. der Laufzeit und Kündigung der Plattform/Technologie gelten die die Regelungen der Ziff. 7 der Nutzungsbedingungen für molded.

(2) Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen für den Mapper werden für die Dauer der Nutzung des Mappers durch den Nutzer geschlossen und können in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Der Nutzer ist hierüber vorab in einem angemessenen Zeitraum, dessen Dauer abhängig von der Art des Kündigungsgrundes ist, zu unterrichten. Mit Kündigung erlischt das Recht zur Nutzung des Mappers inkl. der heruntergeladenen Bibliotheken durch den Nutzer, etwaige Nutzungsrechte des Anbieters an den Nutzerdaten/Informationen erlöschen ebenfalls mit der Kündigung. Davon abweichend entfalten die Regelungen der Ziff. 2 (7), 2 (8), 4 (5), 5 (3) und (4) sowie Ziff. 7, 8 und 10, weiterhin Geltung. Die Nutzungsbedingungen können auch durch Löschen des Benutzeraccounts gekündigt werden. Kündigungen an den Anbieter sind an ultrasim@basf.com zu richten.

(3) Das Recht, diese ergänzenden Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt.

(4) Nach Kündigung dieser Nutzungsbedingungen wird der Nutzer die Verwendung des Mappers unverzüglich einstellen und erkennt an, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zum Mapper sperren kann.

7. Mängelrechte

Die Bereitstellung des Mappers erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche des Nutzers aufgrund von Mängeln, die der Anbieter arglistig verschwiegen hat.

8. Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter stellt den Mapper in dem in Ziff. 1 und 2 festgelegten Umfang zur Verfügung, also ausschließlich zu Testzwecken. Jede andere Nutzung ist von dem Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistung nicht erfasst, insbesondere nicht eine produktive Nutzung, egal in welchem Fall. Weiterhin hat der Nutzer bzgl. der Mapping-Ergebnisse seinen Pflichten gemäß Ziff. 2 (8) und Ziff. 5 nachzukommen.

(2) Aufgrund der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Mappers und der Bibliotheken haftet der Anbieter, beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausschließlich für Schäden, die dem Nutzer durch oder in Folge der Benutzung des Mappers in dem in Ziff. 2 festgelegten Umfang sowie bei Erfüllung der Pflichten des Nutzers gemäß Ziff. 5 entstanden sind, sofern in dieser Ziffer 8 nichts anderes geregelt wird. Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt eine Haftung ein oder schließt sie aus, die nach geltendem Recht nicht wirksam eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

(3) Der Anbieter stellt die Bibliotheken, den Mapper, die Mapping-Ergebnisse sowie den Import dieser durch die Bibliotheken in Solver des Kunden sowie Informationen, die der Anbieter im Rahmen der Support-Funktion übermittelt, mit angemessener Sorgfalt und lediglich „wie vorhanden“ bereit.

(4) Der Anbieter gibt im Hinblick auf den Mapper, die zur Verfügung gestellten Bibliotheken oder die erstellten Mapping-Ergebnisse keinerlei Zusicherungen oder Garantien ab.

(5) Im Falle einfach fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern rechtlich möglich wird die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen der Höhe nach auf einen Betrag von EUR 1.000,00 pro Haftungsfall, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 3.000,00 pro Kalenderjahr beschränkt.

(6) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

(7) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die ihm, dem Anbieter oder Dritten aufgrund fehlerhafter Nutzerdaten bzw. des fehlerhaften Imports in seine Simulationsprogramme entstehen selbst. Weiterhin haftet er anderen Nutzern für alle Schäden, die bei diesen aufgrund des Teilens von Mapping-Ergebnissen entstehen. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlerhafter Nutzerdaten, des fehlerhaften Imports durch Bibliotheken, der abredewidrigen Nutzung der Mapping-Ergebnisse oder bei Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß Ziff. 5, gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

(8) Sofern der Nutzer Inhalte mit einem anderen Nutzer gemäß Ziff. 2 (6) teilt, haftet der teilende Nutzer für alle Schäden, die ihm, dem Anbieter oder Dritten hierdurch entstehen selbst. Dies gilt entsprechend für den Nutzer, der mit nach Ziff. 2 (6) geteilte Inhalte nutzt. Die Nutzer stellen den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der abredewidrigen Nutzung der Mapping-Ergebnisse oder bei Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß Ziff. 5, gegen den Anbieter geltend gemacht werden

(9) Der Nutzer ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, Backups seines Systems einschließlich der Plattform anzufertigen.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Regelungen zum Datenschutz und Vertraulichkeit gemäß Ziff. 10 und 11 der Nutzungsbedingungen für molded finden entsprechende Anwendung. Die ULTRASIM®-Technologie und damit die Bibliotheken stellen Geschäftsgeheimnisse dar. Daher sind sie ohne jede Laufzeitbegrenzung vom Nutzer geheim zuhalten und entsprechend den Regelungen der Ziff. 11 der Nutzungsvereinbarungen zu sichern.

10. Änderungen

Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Form, die unter https://ultrasimweb.basf.com/mapper/terms_of_use jedes Mal, wenn der Mapper oder die Bibliotheken vom Nutzer verwendet werden, aufgerufen werden können. Eine Änderung dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer über eine von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse spätestens eine Woche vor Änderung mitgeteilt werden. Sofern der Nutzer nicht widerspricht, gelten solchermaßen mitgeteilte Änderungen als vom Nutzer akzeptiert. Der Widerspruch ist dem Anbieter an die Mail-Adresse ultrasim@basf.com mitzuteilen. Im Falle des Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis außerordentlich und ohne weitere Ankündigung vom Anbieter beendet. Die Regelungen der Ziff. 6 gelten entsprechend. Das Nutzerkonto des Nutzers für den Mapper wird dann gesperrt.

11. Verschiedenes

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Recht oder aus einem anderen Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Nutzungsbedingungen gültig. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame, durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem gegenseitigen Verständnis der Parteien am nächsten kommt.

(2) Unter der Voraussetzung, dass der Nutzer in der Volksrepublik China ansässig ist, bestätigt der Nutzer hiermit, dass er keine persönlichen Daten und wichtigen Daten, die von Betreibern kritischer Informationsinfrastrukturen gesammelt und produziert werden, hochladen oder anderweitig an den Anbieter weitergeben wird. Weiterhin wird ein in der Volksrepublik China ansässiger Nutzer keine Dateien für militärische Zwecke hochladen, die für kritische Infrastrukturen verwendet werden.

(3) Die Gültigkeit, Auslegung und Umsetzung dieser Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Kollisionsrechts und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

(4) Alle Klagen sind beim Landgericht Mannheim einzureichen.

1. Allgemeine Informationen

BASF SE („Anbieter“) bietet den Nutzern unter ultrasimweb.basf.com/mapper im Internet eine Webseite an, die die CAE-Kompetenz des Anbieters den Nutzern ausschließlich testweise zur Verfügung stellt („Plattform“, „Technologie“). Der Nutzer prüft, ob der Einsatz der Plattform bzw. der Technologie für seine Zwecke sinnvoll ist. Im Rahmen dieses Test, wird daher auch die vom Anbieter auf Basis der vom Nutzer auf der Plattform übermittelten CAD-Daten zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnisse nicht zur produktiven Nutzung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, für Test- oder Prototypen oder gar in der Serienfertigung des Nutzers oder anderen Dritten eingesetzt („Testphase“). Diese Testphase ist zeitlich limitiert. Etwaige Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben sind, mit Ausnahme der Ziff. 2 (8), 4 (5), 5 (3) und (3) sowie Ziff. 7, 8 und 9, auf den Zeitraum dieser Testphase beschränkt. Die Anwendung Mapper kombiniert Informationen aus dem virtuellen Herstellungsprozess mit CAE-Modellen („Nutzerdaten“) unter zu Hilfenahme der Ultrasim®-Technologie. Dazu werden ausgewählte Teile mit der Ultrasim®-Materialbeschreibung (Materialtyp, -temperatur, -feuchtigkeit, -dehnrate) versehen und im Mapper visualisiert („Mapping-Ergebnisse“). Der Anwender kann anschließend durch Nutzung der Ultrasim®-Solver-Bibliotheken („Bibliotheken“) Berechnungen bei sich durchführen und Ergebnisse generieren („Solver-Ergebnisse“). Eine produktive Nutzung, egal in welcher Form, der Mapping-Ergebnisse, Solver-Ergebnisse und/oder der Bibliotheken ist aufgrund der Testphase nicht gestattet. Die Solver-Ergebnisse und/oder die Bibliotheken dürfen ausschließlich für das Testen der Technologie bzw. der Plattform genutzt werden. Der Umfang der Funktionalitäten und damit der vom Anbieter zu erbringenden Leistung ist in Ziff. 2 geregelt. Die Nutzung des Mappers unterliegt neben den Nutzungsbedingungen der von molded (https://ultrasimweb.basf.com/molded/terms_of_use) zusätzlich den nachstehenden ergänzenden Nutzungsbedingungen.

2. Umfang

(1) Die Regelungen der Ziff. 2 (1) bis (3), (8) bis (10) sowie (13) und (14) der Nutzungsbedingungen von molded finden entsprechende Anwendung, allerdings beschränkt auf die Nutzung in der Testphase und nur für eben diesen Zweck.

(2) Der Anbieter stellt die Plattform im Rahmen der in Ziff. 1 genannten Testphase ausschließlich Unternehmern gemäß § 14 Abs. 1 BGB („Nutzer“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher dürfen die Plattform nicht nutzen. Über eine weitergehende Planung hinsichtlich der Plattform, einschließlich der Nutzung, etwaig veränderter Benutzungsbedingungen, wird der Anbieter die Nutzer rechtzeitig vor Ablauf der Testphase informieren. In jedem Falle endet die Nutzung der Plattform mit Ende der Testphase.

(3) Der Anbieter stellt auf der Plattform mit dem Mapper eine CAE-Kompetenz im Rahmen der Testphase online zur Verfügung. Mit dem Mapper werden Nutzerdaten um Materialinformationen und -beschreibungen (Ultrasim®) des Anbieters ergänzt. Konkret lädt der Nutzer CAE-Modelle auf der Plattform hoch, diese werden visualisiert und mit Rheologie- und Materialdaten versehen. Die rheologischen Daten können entweder unmittelbar im Mapper erstellt oder durch den Nutzer ebenfalls hochgeladen werden. Der Mapper bietet ausschließlich Zugriff auf die Materialdaten des Anbieters.

(4) Die entsprechend Absatz (2) analysierten und ergänzten Nutzerdaten werden im Mapper dargestellt („Mapping-Ergebnisse“) und zum Download zur Verfügung gestellt. Die für ihn wesentlichen und weiterführenden Berechnungen muss der Nutzer dann selbst in seinen eigenen Simulationsprogrammen durchführen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Mapping-Ergebnisse in einem bestimmten Dateiformat oder zur Nutzung in einer bestimmten Anwendung zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer hat hierauf keinen Anspruch.

(5) Der Nutzer stellt Nutzerdaten in den Dateiformaten der Solver Abaqus, LS-Dyna, Ansys, Moldflow und Moldex3D durch Hochladen in die Plattform des Anbieters zur Verfügung. Der Nutzer sichert zu, dass die Nutzerdaten den erforderlichen Anforderungen für den Verwendungszweck des Nutzers genügen. Andernfalls können sie mit dem Mapper nicht bearbeitet werden. Sollte eine Bearbeitung durch den Nutzer dennoch erfolgen, ist diese nicht vom Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Technologie umfasst und stellt daher eine unerlaubte, abredewidrige Nutzung der Plattform dar.

(6) Der Anbieter als Betreiber der webbasierten Anwendungsform liefert die Algorithmen und Methoden für die automatisierte Analyse der Nutzerdaten. Darüber hinaus stellt der Anbieter die für die Analyse und Mapping erforderlichen Rechenressourcen zur Verfügung. Dies erfolgt in einer Microsoft Azure Cloud-Infrastruktur.

(7) Das Teilen der Mapping-Ergebnisse und die Anforderung von Unterstützung (Support) erfolgt nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 2 (8) bis (10) der Nutzungsbedingungen von molded.

(8) Im Bereich Download stellt der Anbieter Ultrasim®-Solver-Bibliotheken („Bibliotheken“) zum Herunterladen zur Verfügung. Die Bibliotheken ermöglichen dem Benutzer in Verbindung mit den Mapping-Ergebnissen bei sich mit einem Simulationsprogramm („Solver“) die Ultrasim®-Technologie zu nutzen und Solver-Ergebnisse zu erzeugen. Die ULTRASIM®-Technologie stellt Geschäftsgeheimnisse des Anbieters dar. Es steht im freien Ermessen des Anbieters, für welche Solver bzw. für welche Versionen von Solvern er Bibliotheken anbietet. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Bibliotheken für bestimmte Solver noch einen Anspruch auf Bibliotheken für bestimmte Versionen der Solver. Weiterhin stellt der Anbieter zu den Bibliotheken Release-Notes („Release Notes“) zur Verfügung. Die Release-Notes beinhalten u.a. welche Bibliothek mit welcher Solver-Version kompatibel ist. Auf Basis der Release-Notes entscheidet der Nutzer über die Installation der entsprechenden Bibliothek. Zu einem darüberhinausgehenden Support (z.B. Beratung, Installationshilfen) ist der Anbieter nicht verpflichtet und ist auch nicht Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistungen. Bibliotheken dürfen ausschließlich mit den Solvern bzw. den Versionen dieser genutzt werden, für die sie kompatibel sind. Sofern entsprechende Updates von unterstützten Solvern ein Update der Bibliotheken zwingend erforderlich machen, wird der Anbieter in der Regel ein Update der entsprechenden Bibliothek innerhalb von vier (4) Wochen im Download-Bereich zur Verfügung stellen. Ein weiterer Hinweis seitens des Anbieters erfolgt nicht. Nur, wenn ein Update der Bibliothek nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen kann, wird der Anbieter die Nutzer per E-Mail benachrichtigen. Zwingend erforderlich ist ein Update nur dann, wenn die Anwendung der Bibliotheken zu einem fehlerhaften Import der Mapping-Ergebnisse führt. Wenn kein Import mehr möglich ist, stellt dies keinen zwingenden Grund dar.

(9) Entsprechend Ziff. 1 sind die vom Anbieter durch den Mapper zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnisse sowie die Weiterverwertung dieser Ergebnisse, z.B. durch Nutzung mit den Bibliotheken und den daraus berechneten Solver-Ergebnisse nicht zur Nutzung in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, für Test- oder Prototypen oder gar in der Serienfertigung des Nutzers oder anderen Dritten geeignet aufgrund der Testphase erlaubt und geeignet. Der Anbieter stellt sie ausschließlich für Test-Zwecke zur Verfügung, die jede produktive Verwendung ausschließen.

3. Abschluss bzgl. der Nutzung und Bereitstellung von Mapper

Die Ziffern 3 und 4 der Nutzungsbedingungen von molded finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, das es sich um einen reinen Testbetrieb handelt.

4. Pflichten des Nutzers

(1) Die Regelungen der Ziff. 5 (1) bis (8) der Nutzungsbedingungen für molded geltend entsprechend. Zusammengefasst, aber ohne den Anwendungsbereich der vorgenannten Absätze zu verringern wird der Nutzer hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Nutzerdaten vollständig, richtig, rechtmäßig und verfügbar sein müssen sowie die Qualität und Eignung für ihren bestimmten Zweck haben müssen. Dies sichert der Nutzer zu. Sofern die Mapping-Ergebnisse geteilt werden, darf dies ausschließlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu molded und diesen ergänzenden Nutzungsbedingungen geschehen. Gleiches gilt, wenn Mapping-Ergebnisse mit dem Nutzer durch andere Nutzer geteilt werden. Im Rahmen der Support-Funktion hat der Nutzer alle benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen, der Support des Anbieters wird ausschließlich durch die in Ziff. 2 (7) dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen erteilt.

(2) Der Nutzer stellt die Nutzerdaten in den Dateiformaten der Solver Abaqus, LS-Dyna, Ansys, Moldflow und Moldex3D bereit. Die Nutzerdaten müssen den erforderlichen Anforderungen für den Verwendungszweck des Nutzers genügen.

(3) Der Nutzer hat nach der Zusammenführung und Zurverfügungstellung der Daten durch den Mapper die eigentlichen Berechnungen mit seinen eigenen Simulationsprogrammen außerhalb der Plattform durchzuführen. In keinem Fall ist der Mapper geeignet, solche Berechnungen oder auch andere Genehmigungsverfahren oder Freigabeprozesse zu ersetzen, sei es durch Personal oder Software.

(4) Bibliotheken dürfen von dem Nutzer nur mit solchen Solvern und deren Versionen genutzt werden, für die sie kompatibel sind. Ausschließlich der Nutzer ist dafür verantwortlich, die kompatible Version einer Bibliothek auszuwählen, herunterzuladen und zu installieren. Der Nutzer hat regelmäßig zu prüfen, ob entsprechende Aktualisierungen der von ihm genutzten Bibliothek im Download-Bereich vorhanden sind.

(5) Der Nutzer stellt den Anbieter (einschließlich der Mitglieder des Unternehmens und aller Dienstleistungsempfänger, ihrer Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Aktionäre, Vertreter, Nachfolger und Bevollmächtigten) von allen Ansprüchen, Klagen, Schäden, Kosten, Geldbußen und Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten und Auslagen) oder anderen Haftungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Inhalten des Nutzers (einschließlich des Teilens von Mapping-Ergebnissen) im Rahmen der Testnutzung des Mappers oder heruntergeladener Bibliotheken ergeben. Dies gilt insbesondere für alle Ansprüche und Haftungen, die sich aus (i) dem Eingriff der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen/Daten in ältere Rechte Dritter ergeben (ii) der Nutzung des dem Nutzer vom Anbieter zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnissen ergibt (iii) aus dem Teilen von Mapping-Ergebnissen bzw. die Nutzung solcher Mapping-Ergebnisse und/oder (vi) anderen vertragswidrigen Verhalten ergeben (z.B. Nichteinhaltung der Regelungen gemäß Ziff. 6), (iv) durch Schäden an Soft-/Hardware des Nutzers durch jedwede Nutzung der Bibliotheken, und/oder (v) durch fehlerhafte eigene Berechnungen des Nutzers verursacht durch die Nutzung der Bibliotheken. Insbesondere die in (i) bis (iii) dargestellten Beispiele ergeben und der Abhängigkeit der Mapping- und Solver-Ergebnisse von Daten des Nutzers als auch dem Teilen von Mapping-Ergebnissen unter den Nutzern unabhängig vom Anbieter.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzer jederzeit von der Nutzung der Plattform auszuschließen, insbesondere wenn gegen diese Nutzungsbedingungen (insbesondere der Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Mapping-Ergebnissen), geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen wird. Der Anbieter ist berechtigt, alle Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn die Inhalte gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen.

5. Geistige Eigentumsrechte

(1) Der Anbieter gewährt dem Nutzer das nicht-ausschließliche, für die Dauer der Testphase zeitlich befristete, weltweite Recht, den Mapper inkl. der heruntergeladenen Bibliotheken gemäß diesen ergänzenden Nutzungsbedingungen als auch den Nutzungsbedingungen für molded zu verwenden. Die im Mapper und der Plattform verfügbaren Inhalte und insbesondere der Quellcode sind durch Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt. Inhaber der Rechte sind der Anbieter, seine Geschäftspartner oder sonstige Dritte, die die entsprechenden Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Plattform, der Mapper und die auf der Plattform bzw. dem Mapper zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen daher vom Nutzer nicht verändert, erweitert, bearbeitet, kopiert und/oder anderweitig verbreitet werden. Der Anbieter weist darauf hin, dass Teile der Plattform und der Simulations-/Auslegungssoftware Open Source Software ist.

(2) Die Regelungen der Ziff. 6 (2) und (3) der Nutzungsbedingungen für molded gelten entsprechend.

(3) Der Nutzer räumt dem Anbieter das nicht-exklusive, unwiderrufliche, weltweite, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Nutzerdaten sowie damit zusammenhängender Informationen/Daten, die der Nutzer dem Anbieter über die Plattform oder anderweitig zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat (z.B. bei Nutzung der Supportfunktion bzw. im Rahmen des geleisteten/zu leistenden Supports), zur Generierung von Mapping-Ergebnissen sowie der technischen Möglichkeit Inhalte zwischen den Nutzern zu teilen ein. Dieses Recht ist an mit dem Anbieter gemäß §§ 15ffAktG verbundene Unternehmen sowie Dritte, die der Anbieter zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Plattform und des Mappers beauftragt hat bzw. beauftragt, übertragbar oder unterlizenzierbar. Der Anbieter wird die Informationen und Daten solchen Dritten, deren nach §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen und mit ihm gem. §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen oder es aus betriebsorganisatorischen Gründen erforderlich ist. Das Nutzungsrecht erfasst ausdrücklich auch Nutzung der Nutzdaten/Informationen für die Weiterentwicklung der Algorithmen/Logiken des CAE-Systems des Anbieters zum Beispiel zum Zwecke des Machine Learning, Deep Learning. Das Nutzungsrecht des Anbieters endet mit der Zurverfügungstellung der vom Anbieter auf Basis der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzdaten/Informationen generierten Mapping-Ergebnissen an den Nutzer. Der Anbieter erklärt, dass eine Nutzung des Mappers durch diesen bzw. seinen Kunden oder anderen Dritten entsprechend weiterentwickelter Algorithmen/Logiken keine Nutzung der Nutzdaten/Informationen darstellt. Diese Nutzung erfolgt unabhängig von diesen Nutzerdaten/Informationen. Klarstellend wird daher erwähnt, dass der Anbieter frei in der Nutzung seiner (Software-)Produkte ist.

Der Anbieter räumt dem Nutzer an den von ihm auf Basis der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerdaten/Informationen generierten Mapping-Ergebnisse ein nicht-exklusives, weltweites, unwiderrufliches, unentgeltliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, das auf den in Ziff. 2 festgelegten Umfang beschränkt. Dieses Nutzungsrecht umfasst daher ausdrücklich nicht eine Nutzung der Mapping-Ergebnisse für zur (Weiter-)Entwicklung für Bauteile bzw. deren Einsatz in der Einzel- und Serienfertigung des Nutzers oder anderer Dritter.

6. Laufzeit und Kündigung

(1) Bzgl. der Laufzeit und Kündigung der Plattform/Technologie gelten die die Regelungen der Ziff. 7 der Nutzungsbedingungen für molded.

(2) Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen für den Mapper werden für die Dauer der Nutzung des Mappers durch den Nutzer geschlossen und können in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Der Nutzer ist hierüber vorab in einem angemessenen Zeitraum, dessen Dauer abhängig von der Art des Kündigungsgrundes ist, zu unterrichten. Mit Kündigung erlischt das Recht zur Nutzung des Mappers inkl. der heruntergeladenen Bibliotheken durch den Nutzer, etwaige Nutzungsrechte des Anbieters an den Nutzerdaten/Informationen erlöschen ebenfalls mit der Kündigung. Davon abweichend entfalten die Regelungen der Ziff. 2 (7), 2 (8), 4 (5), 5 (3) und (4) sowie Ziff. 7, 8 und 10, weiterhin Geltung. Die Nutzungsbedingungen können auch durch Löschen des Benutzeraccounts gekündigt werden. Kündigungen an den Anbieter sind an ultrasim@basf.com zu richten.

(3) Das Recht, diese ergänzenden Nutzungsbedingungen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt.

(4) Nach Kündigung dieser Nutzungsbedingungen wird der Nutzer die Verwendung des Mappers unverzüglich einstellen und erkennt an, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zum Mapper sperren kann.

7. Mängelrechte

Die Bereitstellung des Mappers erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche des Nutzers aufgrund von Mängeln, die der Anbieter arglistig verschwiegen hat.

8. Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter stellt den Mapper in dem in Ziff. 1 und 2 festgelegten Umfang zur Verfügung, also ausschließlich zu Testzwecken. Jede andere Nutzung ist von dem Umfang der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Leistung nicht erfasst, insbesondere nicht eine produktive Nutzung, egal in welchem Fall. Weiterhin hat der Nutzer bzgl. der Mapping-Ergebnisse seinen Pflichten gemäß Ziff. 2 (8) und Ziff. 5 nachzukommen.

(2) Aufgrund der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Mappers und der Bibliotheken haftet der Anbieter, beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausschließlich für Schäden, die dem Nutzer durch oder in Folge der Benutzung des Mappers in dem in Ziff. 2 festgelegten Umfang sowie bei Erfüllung der Pflichten des Nutzers gemäß Ziff. 5 entstanden sind, sofern in dieser Ziffer 8 nichts anderes geregelt wird. Nichts in diesen Nutzungsbedingungen schränkt eine Haftung ein oder schließt sie aus, die nach geltendem Recht nicht wirksam eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

(3) Der Anbieter stellt die Bibliotheken, den Mapper, die Mapping-Ergebnisse sowie den Import dieser durch die Bibliotheken in Solver des Kunden sowie Informationen, die der Anbieter im Rahmen der Support-Funktion übermittelt, mit angemessener Sorgfalt und lediglich „wie vorhanden“ bereit.

(4) Der Anbieter gibt im Hinblick auf den Mapper, die zur Verfügung gestellten Bibliotheken oder die erstellten Mapping-Ergebnisse keinerlei Zusicherungen oder Garantien ab.

(5) Im Falle einfach fahrlässiger Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern rechtlich möglich wird die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen der Höhe nach auf einen Betrag von EUR 1.000,00 pro Haftungsfall, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 3.000,00 pro Kalenderjahr beschränkt.

(6) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

(7) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die ihm, dem Anbieter oder Dritten aufgrund fehlerhafter Nutzerdaten bzw. des fehlerhaften Imports in seine Simulationsprogramme entstehen selbst. Weiterhin haftet er anderen Nutzern für alle Schäden, die bei diesen aufgrund des Teilens von Mapping-Ergebnissen entstehen. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlerhafter Nutzerdaten, des fehlerhaften Imports durch Bibliotheken, der abredewidrigen Nutzung der Mapping-Ergebnisse oder bei Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß Ziff. 5, gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

(8) Sofern der Nutzer Inhalte mit einem anderen Nutzer gemäß Ziff. 2 (6) teilt, haftet der teilende Nutzer für alle Schäden, die ihm, dem Anbieter oder Dritten hierdurch entstehen selbst. Dies gilt entsprechend für den Nutzer, der mit nach Ziff. 2 (6) geteilte Inhalte nutzt. Die Nutzer stellen den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der abredewidrigen Nutzung der Mapping-Ergebnisse oder bei Nichterfüllung seiner Pflichten gemäß Ziff. 5, gegen den Anbieter geltend gemacht werden

(9) Der Nutzer ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, Backups seines Systems einschließlich der Plattform anzufertigen.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Regelungen zum Datenschutz und Vertraulichkeit gemäß Ziff. 10 und 11 der Nutzungsbedingungen für molded finden entsprechende Anwendung. Die ULTRASIM®-Technologie und damit die Bibliotheken stellen Geschäftsgeheimnisse dar. Daher sind sie ohne jede Laufzeitbegrenzung vom Nutzer geheim zuhalten und entsprechend den Regelungen der Ziff. 11 der Nutzungsvereinbarungen zu sichern.

10. Änderungen

Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Form, die unter https://ultrasimweb.basf.com/mapper/terms_of_use jedes Mal, wenn der Mapper oder die Bibliotheken vom Nutzer verwendet werden, aufgerufen werden können. Eine Änderung dieser ergänzenden Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer über eine von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse spätestens eine Woche vor Änderung mitgeteilt werden. Sofern der Nutzer nicht widerspricht, gelten solchermaßen mitgeteilte Änderungen als vom Nutzer akzeptiert. Der Widerspruch ist dem Anbieter an die Mail-Adresse ultrasim@basf.com mitzuteilen. Im Falle des Widerspruchs wird das Nutzungsverhältnis außerordentlich und ohne weitere Ankündigung vom Anbieter beendet. Die Regelungen der Ziff. 6 gelten entsprechend. Das Nutzerkonto des Nutzers für den Mapper wird dann gesperrt.

11. Verschiedenes

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Recht oder aus einem anderen Grund ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Nutzungsbedingungen gültig. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame, durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem gegenseitigen Verständnis der Parteien am nächsten kommt.

(2) Unter der Voraussetzung, dass der Nutzer in der Volksrepublik China ansässig ist, bestätigt der Nutzer hiermit, dass er keine persönlichen Daten und wichtigen Daten, die von Betreibern kritischer Informationsinfrastrukturen gesammelt und produziert werden, hochladen oder anderweitig an den Anbieter weitergeben wird. Weiterhin wird ein in der Volksrepublik China ansässiger Nutzer keine Dateien für militärische Zwecke hochladen, die für kritische Infrastrukturen verwendet werden.

(3) Die Gültigkeit, Auslegung und Umsetzung dieser Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss (i) der Bestimmungen des Kollisionsrechts und (ii) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

(4) Alle Klagen sind beim Landgericht Mannheim einzureichen.